Hatte mich beim ADAC-Grenzverkehr dar?ber informiert, da ich vorletztes Jahr einen Delta aus Italien ?berf?hrt habe. Die haben mir gesagt, da? es wegen der Kurzzeitkennzeichen wohl so'ne inoffizielle Abmachung zwischen einigen EU-L?ndern, da? sie auch au?erhalb Deutschlands anerkannt werden. Allerdings gibt's da wohl keine ordentliche rechtliche Grundlage (Gesetz o.?.). Schlu?endlich hab' ich's problemlos mit Kurzzeitkennzeichen gemacht (Das Zollkennzeichen ist nur f?r die Ausfuhr).
Aus dem 4-seitigen Ratgeber vom ADAC "Kauf eines Gebraucht-KFZ im EU-Ausland" gibt's im Abschnitt 5 "?berf?hrung" folgende Aussagen (wenn'd willst, kann ich Dir den Wisch mal zuschicken)?:
5. ?berf?hrung
F?r die ?berf?hrung von Gebrauchtwagen gibt es mehrere M?glichkeiten, je nach dem, von wo nach wo der Transfer stattfinden soll und ob es sich um ein noch zugelassenes oder um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt.
? Problemlos ist immer der Transport auf dem Anh?nger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist.
? V?llig korrekt ist immer auch ein Ausfuhr- oder ?berf?hrungskennzeichen des Kauflandes, das aber manchmal nur teuer und/oder unter Schwierigkeiten zu bekommen ist.
? Aus ?sterreich, Italien, Frankreich, den Benelux-Staaten, Spanien, Portugal, Tschechien, Polen, Ungarn holen viele deutschen K?ufer ihre Fahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen ab, obwohl es genaugenommen nicht f?r die R?ckholung von Fahrzeugen nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Rechtslage v?llig uneinheitlich. Sicher ist aber, dass die f?r das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der ?berf?hrung abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann g?ltig ist, wenn das Fahrzeug aus einem anderen Land nach Deutschland gefahren wird. Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens m?ssen keine Angaben zum Fahrzeug gemacht und keine Fahrzeugpapiere vorgelegt werden. Die Fahrzeugdaten werden vom Fahrzeuginhaber selbst in den roten/rosa Fahrzeugschein eingetragen.
? Ein Vertrauensverh?ltnis zum Verk?ufer vorausgesetzt, kann das Fahrzeug auch mit der ausl?ndischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, dass die Versicherung, die der Vorbesitzer f?r das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt der ?berf?hrung noch aktiv ist. F?r britisch zugelassene Fahrzeuge, die in der Regel nur eine f?r die Insel geltende Kfz-Versicherung haben, kann in Deutschland in jeder ADAC Gesch?ftsstelle eine sog. Grenzversicherung abgeschlossen werden. Sie kostet f?r einen Pkw 105 ? pro Monat. Zur Ausstellung muss eine gut lesbare Kopie des britischen Zulassungsdokuments V5 C mitgebracht werden.